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Epoxidharz Allergie

Dr. Reinhold Rühl, Bereichsleiter Gefahrstoffe bei der BG BAU

Epoxidharz Allergie: Zwangsläufige Berufskrankheit oder vermeidbar?

In den letzten 15 Jahren registrierte die BG BAU einen starken Anstieg an Erkrankungen, die auf den Einsatz von Epoxidharzen zurückzuführen sind. Eine Epoxidharz Allergie ist keine Bagatellerkrankung, sondern eine anerkannte Berufskrankheit, die schlimmstenfalls das Weiterarbeiten im erlernten Beruf unmöglich macht. Da Epoxidharze in sehr vielen Bereichen eingesetzt werden, sind für Epoxidharz-Allergiker zahlreiche Berufe verschlossen. In Zusammenarbeit mit der niederländischen ARBOUW (Wissens- und Dienstleistungsinstitut für Arbeitsbedingungen im Bauwesen) untersuchte die BG BAU deshalb die Ursachen für den Anstieg der Epoxidharz-Allergie-Erkrankungen. Dabei stellte sich heraus, dass bei den Erkrankten erhebliche Mängel beim Arbeitsschutz bestanden hatten. Worauf muss man achten, wenn man mit Epoxidharz umgeht? Wie sollte der Arbeitsschutz aussehen? MeinAllergiePortal sprach mit Dr. Reinhold Rühl, ehem. Bereichsleiter Gefahrstoffe bei der BG BAU über die Epoxidharz Allergie und wie man sie vermeidet.

Autor: Sabine Jossé M.A.

Interviewpartner: Dr. Reinhold Rühl

Herr Dr. Rühl, ein Ergebnis Ihrer Studie war, dass es bei den Epoxidharz Allergie Betroffenen an der Einweisung zum Umgang mit Epoxidharzen mangelte. Wie sollte eine solche Einweisung aussehen?

Bevor im Betrieb mit Epoxidharzen umgegangen wird, müssen die Beschäftigten über den Umgang mit dieser Hightech-Chemikalie unterwiesen werden. Sie müssen die richtige Verarbeitung und die notwendigen Schutzmaßnahmen kennen. Nur wer weiß, wie Epoxidharze richtig verarbeitet werden, kann damit auch sicher umgehen.

Im Übrigen fordert die Gefahrstoffverordnung eine solche Unterweisung für jeden Umgang mit Gefahrstoffen.

Was müssen Heimwerker beachten?

Epoxidharze gehören nicht in die Hände von Heimwerkern!

Ihre Studie zeigte weiter, dass es an den Arbeitsplätzen der Erkrankten an chemikalienbeständigen Handschuhen fehlte und dass die Arbeitskleidung ungeeignet war.

Der Unternehmer muss die richtigen Schutzhandschuhe zu Verfügung stellen, die Beschäftigten müssen diese Handschuhe auch richtig einsetzen. Die BG BAU hat die geeigneten Schutzhandschuhe ermittelt, sowohl für eine Schicht als auch für einen kurzzeitigen Einsatz.

Es sollten weiterhin Schutzanzüge getragen werden und zumindest bei Spritzgefahr, also vor alem beim Mischen, auch Schutzbrillen.

Gibt es eine Art „Gebrauchsanweisung“ für den Umgang mit Epoxidharzen?

Die BG BAU liefert ‚Gebrauchsanweisungen‘ in verständlicher Sprache in Form von GISBAU-Informationen für den Unternehmer und Entwürfe für Betriebsanweisungen für die Beschäftigten. Beide Informationen können aus dem EDV-Programm WINGIS ausgedruckt werden. Bei WINGIS-Online https://www.wingisonline.de/ werden Betriebsanweisungen in fünf, bei der CD-Version in 16 Sprachen angeboten.

Empfehlungen für Heimwerker möchte ich gar nicht geben. So sind die Schutzhandschuhe oft teurer als die Epoxidharze, die der Heimwerker einsetzt. Epoxidharze gehören nicht in die Hände von Heimwerkern.

Das Duschen und Wechseln der Arbeitskleidung am Arbeitsplatz ist eine weitere geforderte Maßnahme zum Schutz gegen Epoxidharz. Wozu ist dies nötig, wenn man durch die geeignete Arbeitskleidung keinen Kontakt zum Epoxidharz hat?

Bei unserer Studie hat sich gezeigt, dass ‚Duschen‘ ein Faktor ist, der zu weniger Erkrankungen führt. Allerdings ist dies vor allem auf den mit dem Duschen verbundenen Kleiderwechsel zurückzuführen. Beim Umgang mit Epoxidharzen ist besonders darauf zu achten, dass die Arbeitskleidung nach Arbeitsende ausgezogen wird. Auf keinen Fall darf eventuell mit Epoxidharz verschmutzte Kleidung nach Arbeitsende, z.B. auf dem Nachhauseweg, weiter getragen werden.

Epoxidharze werden bei der Boden- und Wandbeschichtung, als Schutz von Fassaden, gegen Korrosion und Säuren oder zum Beschichten von Industriefußböden eingesetzt, wo noch? Welche Nachteile haben die jeweiligen Alternativen und inwiefern rechtfertigt die Allergiegefahr die Vorteile beim Einsatz des Baustoffes?

Wir sind als BG BAU keine Spezialisten für die technischen Eigenschaften von Bau-Chemikalien. Allerdings hinterfragen wir Aussagen wie ‚Geht nur mit diesen Stoffen‘ immer sehr kritisch. Bei Epoxidharzen diskutieren wir diese Fragen im international besetzten Arbeitskreis INQA-Epoxibewertung, in dem Hersteller und Anwender, Gewerkschaften und Arbeitsschützer zusammen arbeiten. Sollten Epoxidharze für Anwendungen angeboten werden, für die wir Alternativen kennen, weisen wir darauf hin. So ist für uns der Einsatz von Epoxidharzen als Feuchtigkeitsabsperrung von Zementestrichen nicht notwendig.

Wirkt Epoxidharz nur im Verarbeitungsprozess allergen oder auch noch danach, z.B. durch Ausdünstung oder Auswaschen?

Ausgehärtete Epoxidharze sind unproblematisch, eine Gefahr besteht nur während der Verarbeitung.

Sie registrieren den Anstieg von Epoxidharz Allergien seit 15 Jahren. Gab es vorher diesen Baustoff nicht?

Sehr gute Frage. Zum einen werden Epoxidharze erst seit 10 bis 20 Jahren verstärkt eingesetzt. Zum anderen wurden Epoxidharz-Allergien vor 1998 in der Berufskrankheiten-Statistik nicht gesondert ausgewiesen.

Welche, die nun durch Epoxidharzhaltige Produkte ersetzt werden, Baustoffe hat man früher verwendet?

Beispielsweise wurden früher viele Arbeiten mit Styrolharzen durchgeführt, für die heute Epoxidharze genommen werden. Betonsanierungen hat man früher mit Zementen durchgeführt, heute werden hier viel effektiver Epoxidharze eingesetzt.

Welche Konsequenzen hat es für Betriebe, wenn sie nicht die geeigneten Schutzmaßnahmen vorhalten?

Sie verlieren Fachkräfte – denn mit einer Epoxidharz-Allergie muss der Umgang mit diesen Substanzen gemieden werden.

Und welche rechtlichen Konsequenzen hat es für einen Arbeitgeber, wenn sich ein Mitarbeiter aufgrund unzureichender Arbeitsschutzmaßnahmen sensibilisiert?

Solange der Arbeitgeber nicht grob fahrlässig handelt, keine.

Herr Dr. Rühl, herzlichen Dank für das Interview!

Wichtiger Hinweis

Unsere Beiträge beinhalten lediglich allgemeine Informationen und Hinweise. Sie dienen nicht der Selbstdiagnose, Selbstbehandlung oder Selbstmedikation und ersetzen nicht den Arztbesuch. Die Beantwortung individueller Fragen durch unsere Experten ist leider nicht möglich.