Skip to main content

Glutenfrei-Symbol „Durchgestrichene Ähre“

Glutenfrrei-Symbol durchgestrichene Ähre
Lesen Sie hier alles zum Symbol "durchgestrichene Ähre" und dessen Anwendung im Alltag! Bildquelle: M.Geiger

Einkaufen sollte schnell gehen, aber wenn man aufgrund einer Zöliakie oder Nicht-Zöliakie-Weizen-Sensitivität auf glutenfreie Produkte achten muss, wird es mühsam. Immer die Zutatenlisten zu studieren ist Pflicht, macht das Einkaufen aber beschwerlich und kostet Zeit. Mit der „Durchgestrichenen Ähre“, dem Glutenfrei-Symbol, das die DZG seit vielen Jahren vergibt, wurde der Gang durch den Supermarkt unbeschwert. MeinAllergiePortal sprach mit Miriam Geiger, Ernährungsfachkraft und wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Deutschen Zöliakie-Gesellschaft e.V. über die Vorteile der „Durchgestrichenen Ähre“ als Glutenfrei-Symbol und über die europäischen Lizenzverträge (ELS).

Autor: Sabine Jossé M.A.

Interviewpartner: Miriam Geiger M.sc.

Frau Geiger, was bedeutet es, wenn auf einem Produkt das Glutenfrei-Symbol der DZG – die „Durchgestrichene Ähre“ zu sehen ist?

Die “Durchgestrichene Ähre“ ist das europaweit anerkannte Zeichen für glutenfreie Lebensmittel. Für Menschen mit Zöliakie bedeutet es, dass dieses Produkt verlässlich frei von Gluten ist. Das schnelle und eindeutige Erkennen geeigneter Lebensmittel mit Hilfe des seit mehr als 50 Jahren bekannten und etablierten Symbols ist für Zöliakiebetroffene sehr wichtig. Unser Symbol ist gleichzeitig eine Qualitätsgarantie, denn alle Hersteller, die es verwenden, müssen hohe Produktionsstandards einhalten, um die Sicherheit des lizenzierten Produkts zu gewährleisten.

Gibt es ähnliche Glutenfrei-Siegel, die jedoch nicht zuverlässig sind?

Es gibt Glutenfrei-Zeichen, die von den Herstellern selbst gestaltetet werden, zum Beispiel wenn sie nicht mit der Deutschen Zöliakie Gesellschaft kooperieren möchten. Die Hersteller müssen diese Siegel jedoch so gestalten, dass eine Verwechslungsgefahr mit der „Durchgestrichenen Ähre“ der DZG ausgeschlossen ist. Sobald bei einem Glutenfrei-Symbol eine Verwechslungsgefahr mit der „Durchgestrichenen Ähre“ besteht, müssen wir dies beanstanden.

Es kommt auch vor, dass Hersteller glutenfreier Produkte die „Durchgestrichene Ähre“ verwenden, ohne dass ein Lizenzvertrag mit uns geschlossen wurde. In diesen Fällen reagieren wir sofort und mahnen die Firmen ab, denn sie werben mit der „Durchgestrichenen Ähre“, ohne den Nachweis erbracht zu haben, dass ihre Produkte tatsächlich dem ELS-Standard entsprechen. ELS steht für „European Licensing System“ und dieses wurde von der Vereinigung der Zöliakiegesellschaften in Europa (AOECS) eingeführt. Der Standard enthält Richtlinien zur glutenfreien Produktion von Lebensmitteln und muss bei Lizenznehmern der „Durchgestrichenen Ähre“ bei der Herstellung der Produkte zugrunde gelegt werden.

Wie können von Zöliakie betroffene Menschen sicher sein, dass ein Produkt ein verlässliches Glutenfrei-Zeichen trägt?

Wenn man sicher gehen möchte, dass ein Produkt nach dem von der DZG vergebenen Symbol zertifiziert ist, sollte man darauf achten, dass es sich auch wirklich um unser Symbol handelt. Prinzipiell wissen die von Zöliakie Betroffenen was hinter der „Durchgestrichenen Ähre“ steckt und wie das „richtige“ Siegel aussieht.

 

glutenfrei symbol hafer oats dzgDie durchgestrichene Ähre ist das offizielle glutenfrei-Zeichen! Bildquelle: DZG

 

Kann es bei Zöliakie auch bei glutenfreien Lebensmitteln, mit der offiziellen „Durchgestrichenen Ähre“ zu Beschwerden kommen, wenn die Betroffenen sehr empfindlich sind?

Als glutenfrei gilt ein Lebensmittel, wenn der Glutengehalt unter 20 mg/kg im Erzeugnis wie abgegeben liegt. Dies erfüllen alle Produkte, welche mit der „Durchgestrichenen Ähre“ der DZG gekennzeichnet sind. Dass Betroffene dennoch mit Symptomen reagieren ist unseres Wissens nach äußerst selten. Bei andauernden Symptomen unter glutenfreier Diät empfiehlt sich Rücksprache mit dem betreuenden Arzt und/oder einer Ernährungsfachkraft zu halten, um den Ursachen auf den Grund zu gehen. Oft sind anderweitige Diätfehler oder Kontaminationen für die weiterhin bestehenden Beschwerden verantwortlich.

Auch interessant: Besonders zu Beginn der glutenfreien Diät, manchmal aber auch andauernd, vertragen Zöliakiebetroffene glutenfreien Hafer eher schlecht. Die Vorsilbe OATS- unter dem Symbol gibt schnell Auskunft darüber, ob glutenfreier Hafer in dem Produkt verwendet wurde.

Kann es passieren, dass es bei glutenfreien Produkten mit anderen Siegeln bei Zöliakiebetroffenen zu Beschwerden kommt?

Inwieweit es bei den Betroffenen bei Produkten, die mit anderen Glutenfrei-Siegeln versehen sind, zu Symptomen kommt, kann ich nicht sagen. Die DZG empfiehlt, bei diesen Produkten auf jeden Fall die Zutatenliste zu studieren. Außerdem kann die Datenbank „Einkaufen mit Zöliakie“ der DZG in Papierform, per Website oder App genutzt werden, um glutenfreie Lebensmittel auch ohne Glutenfrei-Symbol zu identifizieren.

Wichtig ist es außerdem darauf zu achten, ob zusätzlich zu einem anderen Glutenfrei-Symbol auch die Auslobung „glutenfrei“ auf dem Produkt erfolgt. Nur in diesem Fall muss der gesetzliche Grenzwert verpflichtend eingehalten werden. Alleine ein Symbol, das Glutenfreiheit andeutet, ist kein sicherer Indikator.

Wie sehen die Produktionsstandards aus, die die Hersteller glutenfreier Produkte einhalten müssen, um die Lizenz für die durchgestrichene Ähre zu erhalten?

Grundsätzlich gilt für Hersteller glutenfreier Produkte: Bevor ein Lizenzvertrag mit der DZG abgeschlossen werden kann, ist eine aktuelle Gluten-Analyse von einem akkreditierten Labor für die betreffenden Produkte zum Nachweis der Glutenfreiheit erforderlich. In einem jährlichen Audit der Produktionsstätte werden viele Aspekte geprüft. Bereits die Rohwaren müssen auf Glutenfreiheit untersucht werden, die Mitarbeiter geschult sein, was Zöliakie angeht und genaue Reinigungspläne erstellt werden. In jedem Unternehmen wird so individuell sichergestellt, dass das Risiko einer Kontamination der Lebensmittel während des gesamten Herstellungsprozesses bis hin zur Verpackung minimiert wird.

Wo können die Hersteller glutenfreier Lebensmittel die „Durchgestrichene Ähre“ platzieren?

Das Glutenfrei-Symbol kann auf der Verpackung, auf Werbematerialien, Webseiten - im Rahmen einer Verlinkung zur DZG-Webseite - und zur Kennzeichnung von Firmenliteratur, die sich direkt auf die lizenzierten Produkte bezieht, verwendet werden. Das Symbol darf nicht für unverarbeitete Produkte verwendet werden, zum Beispiel für Milch, Eier, Obst, Gemüse, rohes Fleisch und Fisch.

Wie erfolgt die Überprüfung der glutenfreien Produkte nach erfolgter Lizensierung des Herstellers?

Die Überwachung erfolgt durch die jeweils zuständige nationale Zöliakie-Gesellschaft. Jährlich legen die Lizenznehmer Gluten-Analysen der lizenzierten Produkte vor und absolvieren ebenfalls jährlich das Audit nach AOECS-Standard.

In welchen anderen Ländern gilt das Glutenfrei-Symbol, die „Durchgestrichene Ähre“, als verlässliche Kennzeichnung glutenfreier Produkte?

Das Glutenfrei-Symbol ist auf europäischer Ebene von der AOECS – dem Dachverband der europäischen Zöliakie-Gesellschaften als Warenzeichen eingetragen.

Das Glutenfrei-Symbol ist gekennzeichnet durch die Länderkennung, eine dreistellige Hersteller-Nummer und eine Dreistellige Produktnummer in diesem Format DE-XXX-XXX. In Deutschland lizenzierte Produkte erkennt man an der Länderkennung DE - entsprechend zum Beispiel in Italien lizenzierte Produkte an der Länderkennung IT. So kann das Herkunftsland des Produktes erkannt werden und dank der Nummerierung auch zweifelsfrei zugeordnet werden.

Im Jahr 2010 vereinbarten die Mitglieder der AOECS (Association of European Coeliac Societies) die Lizenzierung der Marke für Produzenten, die die Produktionsstandards und Sicherstellung der glutenfreien Herstellung garantieren können, gemeinsam zu verwalten.

Seit Januar 2014 werden in Deutschland ausschließlich europaweit gültige Lizenzverträge mit der DZG abgeschlossen, mit denen Unternehmen ihre glutenfreien Produkte auch ins europäische Ausland exportieren können. Dieses Lizenzierungsverfahren ist europaweit einheitlich und basiert auf dem Standard der AOECS. Der AOECS-Standard für das Glutenfrei-Symbol entspricht dem WHO-Codex-Standard für glutenfreie Produkte und ist mit der EU- Verordnung 1169/2011 verknüpft. Seit 2023 gilt der AOECS-Standard 3.0 für die Produktion glutenfreier Lebensmittel.

Was besagt der WHO-Codex-Standard für glutenfreie Produkte?

Der WHO-Codex-Standard für glutenfreie Produkte legt fest:

„Lebensmittel, die für Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit bestimmt sind und aus einer oder mehreren Zutaten bestehen, welche Weizen, Gerste, Roggen, Dinkel oder deren Kreuzungen ersetzen oder diese enthalten, dürfen beim Verkauf an den Endverbraucher einen Glutengehalt von höchstens 20 mg/kg (20 ppm) aufweisen.“

Welche Vorteile haben Hersteller glutenfreier Produkte von einer europäischen Lizensierung bzw. von der „Durchgestrichenen Ähre“?

Hersteller haben durch eine Lizensierung den Vorteil, dass die Betroffenen das Produkt schneller als glutenfrei erkennen und eine Kaufentscheidung treffen, als bei einem Produkt, dessen Zutatenliste sie erst durchlesen müssen. Außerdem kann die „Durchgestrichene Ähre“ im gesamten europäischen Raum verwendet werden, ohne angepasst werden zu müssen. Das Symbol kann von den Lizenznehmern auch als Werbemittel eingesetzt werden.

Durch das jährliche Audit können die Hersteller außerdem sicher sein, dass die Kontaminationsrisiken kontrolliert und überwacht sind. Ein eventueller Rückruf von Produkten aufgrund eines zu hohen Glutengehalts ist nämlich nicht nur teuer, sondern auch unter Umständen schädlich für den Ruf des Unternehmens.

Viele der bei der DZG lizenzierten Unternehmen produzieren bereits seit Jahren glutenfrei und die Versorgung von Zöliakiebetroffenen mit sicheren und schmackhaften Produkten ist ihnen ein großes Anliegen.

Im Moment versuchen viele Biosupermärkte, die Regalkennzeichnung mit Hilfe der durchgestrichenen Ähre vorzunehmen, um den Verbraucher direkt auf die glutenfreien Produkte aufmerksam zu machen. Zum einen ist man sich hier wohl nicht darüber im Klaren, dass die durchgestrichene Ähre eine Marke ist und dass dies auch mit Markenrechten einhergeht. Leider führt es auch oftmals zu Fehlkennzeichnungen, weil das Personal häufig nicht ausreichend geschult ist und auch nicht glutenfreie Waren in diese Regale einsortiert.

Die DZG versucht hier aufzuklären und die großen Handelsketten zeigen auch Verständnis, indem sie von der Regalkennzeichnung wieder Abstand nehmen. Es ist für große Unternehmen viel zu aufwändig, das Personal so zu schulen, dass es nicht zu Fehlkennzeichnungen kommt. Bei kleineren Märkten, kann es aber durchaus dazu kommen, dass Produkte in Regalen präsentiert werden, die mit der „Durchgestrichenen Ähre“ gekennzeichnet sind, obwohl das Produkt keinen Lizenzvertrag mit uns hat.

In unserer Mitgliederzeitschrift und in internen Rundbriefen bitten wir unsere Mitglieder immer wieder uns zu informieren, wenn sie auf Ungereimtheiten stoßen, sei es, bei der Regalkennzeichnung oder bei Gebrauch des Symbols. Probleme haben wir aber momentan auch mit Blogs und privaten Webseiten zum Thema „Glutenfrei“.

Welche Probleme haben Sie mit den Blogs und privaten Webseiten?

Schwierig wird es, wenn ein Blog oder dessen Inhalte mit der „Durchgestrichenen Ähre“ gekennzeichnet sind, ohne dass wir die Chance hatten, zu überprüfen, ob die Inhalte auch korrekt sind. Dies geschieht häufig, ohne dass wir davon erfahren und birgt die Gefahr, dass Zöliakie-Betroffene sich auf die dort bereitgestellten Informationen verlassen, ohne dass die Richtigkeit der Information gewährleistet ist. Wenn wir das bemerken, sprechen wie die Blogger an, bitten sie um Korrektur der nicht korrekten Informationen und bitten um Verlinkung der „Durchgestrichenen Ähre“ auf unsere Website.

Steht die durchgestrichene Ähre auch außerhalb Europas für sichere glutenfreie Produkte?

Für Glutenfrei-Lizensierungen außerhalb Europas sind die Kollegen der britischen Zöliakie-Gesellschaft, Coeliac UK zuständig. Auf deren Webseite gibt es auch Informationen zur Lizensierung für die Hersteller.

Frau Geiger, herzlichen Dank für dieses Interview!

Wichtiger Hinweis

Unsere Beiträge beinhalten lediglich allgemeine Informationen und Hinweise. Sie dienen nicht der Selbstdiagnose, Selbstbehandlung oder Selbstmedikation und ersetzen nicht den Arztbesuch. Die Beantwortung individueller Fragen durch unsere Experten ist leider nicht möglich.

04. März 2024

Autor: S.Jossé/M.Geiger, www.mein-allergie-portal.com

Artikel teilen

Lesen Sie auch

Weitere Beiträge