Wiesbaden, September 2014 – Laut einer aktuellen Studie[1] können sich akute Symptome einer allergischen Rhinitis (AR) auf das Fahrverhalten auswirken wie ein Blutalkoholpegel von 0,5 Promille. Letzteres gilt aufgrund der deutlichen Einschränkung der Fahrtauglichkeit als Ordnungswidrigkeit, die neben einem Punkteintrag in das Flensburger Verkehrsregister ein nicht unerhebliches Bußgeld mit einmonatigem Fahrverbot nach sich zieht. „Patienten, die mit einer inadäquat- oder unbehandelten AR Auto fahren, gefährden sich und andere Verkehrsteilnehmer gegebenenfalls erheblich. Den Meisten dürfte dies nicht einmal bewusst sein. Daher sollten wir Ärzte unsere AR-Patienten darauf aufmerksam machen, welches Risiko sie eingehen, wenn sie ihre Medikamente nicht richtig einnehmen, betont Prof. Dr. med. Ludger Klimek vom Allergiezentrum in Wiesbaden. Die Studie zeigte zudem, dass die Behandlung von AR-Symptomen die Fahrtauglichkeit wieder herstellt. „Eine schnelle und effektive Therapie der nasalen und okularen Symptome ist hier sicherlich Mittel der Wahl“, so Klimek.