Food and Feed Simplification Omnibus: Schafft die neue EU-Verordnung Risikoprüfungen für Pestizide ab?
„Food and Feed Simplification Omnibus“ die Bezeichnung, die die EU-Kommission einer ihrer aktuellen Lebensmittel-Initiativen gegeben hat, klingt gut, man denkt an „Vereinfachung“ und „Bürokratieabbau“. In gewisser Weise geht es dabei auch um Vereinfachung, allerdings anders als erhofft. Denn die von der EU-Kommission durchgesetzten „Vereinfachungen“ könnten bedeuten, dass Pestizide zur Herstellung von Lebensmitteln jetzt ohne die bisher geforderte regelmäßige Prüfung auf gesundheitsgefährdende Eigenschaften eingesetzt werden dürfen. Dipl. oec. troph. Andreas Steneberg, Oecotrophologe und Vorsitzender des AVE - Allergieverein in Europa e.V. hat diese Entwicklung verfolgt und sprach darüber mit MeinAllergiePortal.

Autor: Sabine Jossé
Interviewpartner: Andreas Steneberg
Herr Steneberg, können Sie uns beschreiben, wie die EU-Regelungen zur Risikoprüfung von Pestizid-Wirkstoffen bisher ausgesehen haben?
Grundsätzlich waren in der EU für Pestizid-Wirkstoffe strenge Risikoprüfungen vorgesehen. Eine Genehmigung für die Vermarktung und die Verwendung dieser Substanzen wurde für maximal 15 Jahre erteilt. Und: Diese Risikoprüfungen sollten auch stets nach dem neusten wissenschaftlichen Stand erfolgen. Außerdem galt bislang die Vorgabe, diese Prüfungen regelmäßig zu wiederholen. Die dazu nötigen Studien sollten nachweisen, dass der Wirkstoff auch nach aktuellen Erkenntnissen der Wissenschaft weiterhin als nicht gesundheitsschädlich eingestuft werden konnte. Allerdings war es immer so, dass die jeweiligen Hersteller diese Untersuchungen durchzuführen hatten. Diese Verfahrensweise galt bislang und wurde Ende 2025 sogar noch vom Europäischen Gerichtshof bestätigt.
Wer ist bei der EU für die Risikoprüfung für Pestizide zuständig?
Zuständig für die Prüfungen ist die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit). Danach liegt die Entscheidung über die Genehmigung bei der EU-Kommission bzw. den EU-Mitgliedsstaaten. Allerdings hat sich gezeigt, dass dieser Prozess bereits in den letzten Jahren nicht so stringent umgesetzt wurde.
Wie wurden die Pestizid-Risikoprüfungen bei der EU in der Praxis gehandhabt?
Bereits in der Vergangenheit wurde die Genehmigung von Pestizid-Wirkstoffen nach dem Ende ihres Geltungszeitraums oftmals verlängert. Das wurde zum Beispiel auch so gemacht, wenn die Studiendaten der Hersteller unvollständig waren. Das bedeutete in der Praxis, dass eine große Anzahl von Pestiziden weiterverwendet wurde, auch wenn die letzte abgeschlossene Risikobewertung schon Jahrzehnte her war. Ein gutes Beispiel dafür ist Glyphosat.
Wie wurde die Risikoprüfung der EU beim Pestizid-Wirkstoff Glyphosat durchgeführt?
Die Genehmigung für Glyphosat lief im Dezember 2022 aus, also vor über drei Jahren. Die EU-Kommission verlängerte die Genehmigung zunächst bis Ende 2023, insbesondere um der EFSA mehr Zeit für die Auswertung der von den Herstellern nachgelieferten Daten zu geben. Nachdem im Laufe des Jahres 2023 die Risikoprüfung aus Sicht der EU-Kommission abgeschlossen werden konnte, hat diese dem Wirkstoff wieder eine reguläre Genehmigung für weitere zehn Jahre erteilt. Es gab dann aber mittlerweile auch Klagen verschiedener Organisationen vor dem EU-Gerichtshof, die gegen die „automatischen Verlängerungen“ bei der Genehmigung von Pestiziden vorgehen wollten.
Welche Organisationen haben gegen die EU-Praxis, die Genehmigung für Pestizid-Wirkstoffe nach dem Ende ihres Geltungszeitraums routinemäßig zu verlängern, geklagt?
Die Aurelia Stiftung mit Sitz in Berlin hatte wegen der 2022 erfolgten Verlängerung der Genehmigung von Glyphosat gegen die EU-Kommission geklagt. Ebenso haben die Umweltorganisationen Pollinis France und PAN Europe Klage gegen diese Praxis erhoben, und zwar im Hinblick auf die Pestizid-Wirkstoffe Boscalid und Dimoxystrobin. An den Verfahren haben aber auch diverse Hersteller von Pestiziden und ihre Interessenverbände als Unterstützer der EU-Kommission, sowie Vertreter des Europäischen Rates und des EU-Parlaments mitgewirkt.
Wie hat der Europäische Gerichtshof im Verfahren gegen die EFSA und die EU-Kommission entschieden?
Zunächst, am 19. November 2025, hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg den Klagen der Aurelia Stiftung und weiterer Organisationen gegen die Verlängerung von Genehmigungen für Pestizid-Wirkstoffe stattgegeben. Dieses Gerichtsurteil wird aber leider keine Wirkung zeigen, denn die EU-Kommission hat kurz darauf einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt.
Wie will die EU-Kommission zukünftig bei der Prüfung von Pestiziden vorgehen?
Nur vier Wochen nach der Niederlage beim Europäischen Gerichtshof konterte die EU-Kommission mit einem offiziellen Entwurf zum so genannten „Food and Feed Simplification Omnibus“. Damit will die EU im Grunde regelmäßige Risikobewertungen für Pestizide abschaffen und unbefristet genehmigen, selbst bei Hinweisen auf Krebsrisiken. Zudem sollen die Fristen, wie lange ein nachweislich problematischer Stoff nach seinem Verbot noch eingesetzt werden darf, ausgeweitet werden. Verschiedene Verbraucherschutzorganisationen und Umweltschutzorganisationen haben daraufhin ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das die Rechtmäßigkeit dieses Vorhabens prüfen sollte.
Zu welchem Schluss kam man in dem Rechtsgutachten zur Vereinbarkeit des Food and Feed Simplification Omnibus mit dem bestehenden EU-Recht?
Das Rechtsgutachten, das am 27. Januar 2026 erstellt wurde, kritisiert den EU-Gesetzentwurf zur Abschaffung von Pestizid-Schutzstandards als rechtswidrig. Die geplanten Änderungen stehen laut Gutachten auch im klaren Widerspruch zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Das Gutachten kritisiert zudem, dass die Kommission den Gesetzesvorschlag im Schnellverfahren vorantreibt. Das bedeutet, es gibt keine sogenannte „verpflichtende ordentliche Folgenabschätzung“ und auch keine demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit.
Gibt es Informationen dazu, ob jetzt weitere Schritte geplant sind und durch wen?
Momentan laufen unter anderem Aktionen zum Stopp des EU-Pestizidpakets durch das Umweltinstitut e. V. München
und den Foodwatch e.V. Man darf also gespannt sein, wie es weitergeht.
Herr Steneberg, herzlichen Dank für dieses Interview!

Dipl. oec. troph. Andreas Steneberg ist Oecotrophologe und Vorsitzender des AVE - Allergieverein in Europa e.V.. Das dort erscheinende Magazin "Umwelt & Gesundheit" informiert über Umweltmedizin, Allergien, gesundes Wohnen und Ernährung. Erreichbar ist er hier: AVE, Walter-Jost-Str. 20, 58638 Iserlohn, Tel.: 02371-923 5310, Email: ave-allergie@online.de, https://www.allergieverein-europa.de
Quellen:
https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2026/03/04/council-agrees-position-to-streamline-rules-on-biocides/#:~:text=Vereinfachung:%20Rat%20legt%20Standpunkt%20zur%20Straffung%20der,f%C3%BCr%20Biozide%20durch%20Verl%C3%A4ngerung%20der%20Datenschutzfrist%20fest.
https://pan-germany.org/download/rechtsgutachten-zum-food-and-feed-safety-omnibus/
https://food.ec.europa.eu/horizontal-topics/simplification-legislation_en
https://umweltinstitut.org/landwirtschaft/meldungen/erhoehtes-krebsrisiko-durch-pestizidmischungen/?utm_source=newsletter&tw_cid=59
https://newsletter.foodwatch.de/ov?mailing=6T5ALNUE-HL6H13&m2u=6TL7EMK5-6T5ALNUE-ZU7O6N
Wichtiger Hinweis
Unsere Beiträge beinhalten lediglich allgemeine Informationen und Hinweise. Sie dienen nicht der Selbstdiagnose, Selbstbehandlung oder Selbstmedikation und ersetzen nicht den Arztbesuch. Die Beantwortung individueller Fragen durch unsere Experten ist leider nicht möglich.
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