Rom-III-Kriterien
Die Rom-III-Kriterien wurden zur einheitlichen Diagnose des Reizdarmsyndroms (RDS) festgelegt. Demnach liegt ein Reizdarmsyndrom vor, wenn alle anderen Erkrankungen diagnostisch ausgeschlossen wurden und die folgenden Symptome auftreten: Abdominale Schmerzen oder Unwohlsein an mindestens drei Tagen pro Monat in den letzten drei Monaten mit mindestens zwei der folgenden (drei) Zeichen:
1. Besserung nach Defäkation
2. Beginn mit Änderung der Stuhlfrequenz
3. Beginn mit Änderung von Stuhlkonsistenz oder -aussehen
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