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ROTE LISTE: Wie hilft sie Patienten?

ROTE LISTE Arzneimittelverzeichnis
Die ROTE LISTE - das Arzneimittelverzeichnis kann Patienten helfen: Informationen über Medikamente und Wechselwirkungen! Bildquelle: Rote Liste

Die ROTE LISTE ist ein Arzneimittelverzeichnis, das es schon seit fast 90 Jahren gibt. Ärzte und Apotheker können hier Informationen zu in Deutschland erhältlichen Arzneimitteln, sowie zu ausgewählten Medizinprodukten abrufen. Die ROTE LISTE bietet aber auch Informationen für Patienten, auch online. MeinAllergiePortal sprach mit Dr. Martin Kober, Prokurist / Geschäftsführung Rote Liste Service GmbH in Frankfurt darüber, wie die ROTE LISTE den Patienten helfen kann.

Autor: Sabine Jossé M. A.

Interviewpartner: Dr. Martin Kober

Herr Dr. Kober, was bedeutet bzw. was ist die Rote Liste?

Die ROTE LISTE® ist ein Teil des Angebotes zu Arzneimittelinformationen der Rote Liste Service GmbH:

  • ROTE LISTE®,
  • Fachinfo-Service,
  • Gebrauchsinformationen („Beipackzettel“):
    • Gebrauchsinformation 4.0, GI.0®,
    • Patienteninfo-Service.

ROTE LISTE® - Arzneimittelinformationen sind vor allen Dingen digital rund um die Uhr, das ganze Jahr in über folgende Medien und Wege verfügbar und abrufbar:

  • Online über www.rote-liste.de
  • Smartphone-Versionen (iOS, Android)
  • Intranet-Version
  • Daten im XML / ACCESS-Format
  • AMInfo-DVD
  • Buchausgabe

Welche Medikamente und Arzneimittelgruppen stehen in der Roten Liste und wie ist sie aufgebaut?

Aufgenommen werden Fertigarzneimittel im Sinne des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG § 2, § 4 Abs. 1) und Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nr. 1 und 2 MPG soweit es sich um Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen handelt. Andere Mittel wie zum Beispiel Hyposensibilisierungsmittel (Arzneimittel nach Individualrezeptur) und Desinfektionsmittel, sofern von medizinischer Bedeutung, können aufgenommen werden.

Die Inhalte und der Aufbau der ROTE LISTE® sind in der bewährten Form beibehalten:

  • prägnante, kurz gefasst Produktinformationen,
  • Orientierung an Indikationen,
  • zusammenfassende Signaturen für Einzelwirkstoffe und Wirkstoffgruppen,
  • Hintergrundinformationen für die Praxis in den Sonderkapiteln,

Die Gliederung der Hauptgruppen unterliegt in der Redaktion einem kontinuierlichen Überarbeitungsprozess. Dadurch kann die ROTE LISTE® zuverlässig, zeitnah und konsequent weiterentwickelt werden

Wie viele Einträge hat die ROTE LISTE aktuell?

Aktuell umfasst die Rote Liste rund 29.900 Medikamente, 1.994 Wirkstoffe von 403 pharmazeutischen Unternehmen. Die Einträge in die ROTE LISTE erfolgen durch die pharmazeutischen Unternehmen auf freiwilliger Basis.

Wie aktuell sind die Einträge in der ROTEN LISTE?

Die digitalen Medien ROTE LISTE® (Website und App) werden monatlich aktualisiert. Fachinfo-Service sowie die Angebote zu den Gebrauchsinformationen sind tagesaktuell.

Was motiviert die Unternehmen, ihre Produkte dort einzutragen, sowohl in Bezug auf die Fachkreise als auch auf die Patienten?

Die Unternehmen lassen ihre Produkte in der Roten Liste eintragen, um Ärzten und Apothekern fundierte und schnell zugängliche Informationen zu ihren Präparaten zur Verfügung zu stellen. Die Rote Liste ist ein „Klassiker“ in der Pharmawelt, die Nutzer finden darin umfassende, übersichtlich strukturierte und kompetent aufbereitete Informationen.

Warum nutzen Ärzte und Apotheker die ROTE LISTE?

Ärzte und Apotheker nutzen die Rote Liste, um sich schnell einen Überblick über ein Präparat oder mehrere Produkte zu verschaffen. Die ROTE LISTE ist an Indikationen, also Krankheiten, orientiert.

Folgende Informationen findet man in der ROTEN LISTE:

  • Gegenanzeigen zu Medikamenten
  • Anwendungsbeschränkungen bei Medikamenten
  • Nebenwirkungen von Medikamenten
  • Wechselwirkungen bei Medikamenten

Häufig suchen die Patienten zum Beispiel Informationen zur Anwendung von Arzneimitteln in Schwangerschaft und Stillzeit. Auch Informationen zu Wechselwirkungen werden von den Patienten oft abgefragt. Dies ist dann besonders wichtig, wenn beispielsweise ältere Patienten mit verschiedenen Erkrankungen gleichzeitig mehrere Medikamente einnehmen müssen.

Die ROTE LISTE bietet auch einen Fachinfo-Service, was ist der Unterschied zur eigentlichen ROTE LISTE?

Unter www.fachinfo.de stehen die Fachinformationen der ROTEN LISTE zu in Deutschland zugelassenen Arzneimitteln für Fachkreise zur Verfügung. Die Nutzer können die Fachinformationen über den Namen des Produkts oder des Wirkstoffs kostenlos abrufen. Sie finden dort tagesaktuelle Informationen, da die Unternehmen verpflichtet sind, die im Fachinfo-Service verfügbaren Informationen laufend an den aktuellen Stand anzupassen.

Welche Informationen finden sich bei Gebrauchsinformationen 4.0 (GI 4.0®) bzw. im ROTE LISTE-Patienteninfo-Service?

Digitale Gebrauchsinformationen – die Brücke zum Anwender: Mit dem „Projekt Gebrauchsinformation 4.0“ ist ein Angebot von und für die pharmazeutische Industrie verfügbar, das die Informationen zu einem Arzneimittel direkt, aktuell und permanent verfügbar zum Anwender bringt:

  • Webseite www.gebrauchsinformation4-0.de
  • App:
    • Android Play Store Link https://play.google.com/store/apps/details?id=de.roteliste.gi40&hl=de
    • Apple App Store https://itunes.apple.com/de/app/gebrauchsinformation-4-0/id1274413138

Der Beipackzettel in Medikamentenpackungen ist schon für Menschen mit guter Sehkraft schwierig zu lesen. Die PatientenInfo-Service Website ermöglicht daher Patienten – ganz gleich ob blind oder sehend – einen barrierefreien Zugriff auf die Packungsbeilagen von Medikamenten.

Der PatientenInfo-Service realisiert als Dienstleistung die im Arzneimittelgesetz geregelte Verpflichtung, Gebrauchsinformationen auch blinden und sehbehinderten Personen in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. (§11 AMG Abs. 3c)

Das heißt, die Informationen der Rote Liste Service GmbH sind barrierefrei?

Die Rote Liste Service GmbH hat gemeinsam mit dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) die Website www.patienteninfo-service.de entwickelt. Dort stehen die Informationen online bereit: Zum Lesen im Normaldruck und zusätzlich im Großdruck für Sehbehinderte und zum Hören als Website, die elektronisch vorgelesen werden kann. Obwohl der Service in erster Linie für blinde oder sehbehinderte Menschen eingerichtet wurde, steht er natürlich auch allen anderen Interessierten zur Verfügung.

Ist die Rote Liste digital kostenlos einsehbar?

Die Website und die App enthalten die Informationen zu Arzneimitteln und sind kostenlos verfügbar.

Gibt es etwas, was man bei der Nutzung von ROTE LISTE beachten sollte?

Die meisten Nutzer der Roten Liste greifen regelmäßig auf die dort verfügbaren Informationen zu, in Print oder Online, und sind sehr erfahren im Umgang mit der Roten Liste.

Gibt es Pläne für weitere Angebote?

Wir entwickeln unsere Angebote in der Arzneimittelinformation kontinuierlich weiter, insbesondere im digitalen Bereich. Sehr wertvoll ist für uns dabei natürlich das Feedback der Nutzer, das wir in die Weiterentwicklung einfließen lassen.

Herr Dr. Kober, vielen Dank für dieses Interview!

Wichtiger Hinweis

Unsere Beiträge beinhalten lediglich allgemeine Informationen und Hinweise. Sie dienen nicht der Selbstdiagnose, Selbstbehandlung oder Selbstmedikation und ersetzen nicht den Arztbesuch. Die Beantwortung individueller Fragen durch unsere Experten ist leider nicht möglich.

ROTE LISTE? Wie kann das Arzneimittelverzeichnis den Patienten helfen?

Die ROTE LISTE ist ein Arzneimittelverzeichnis, das es schon seit über 80 Jahren gibt. Ursprünglich in gedruckter Form, mittlerweile als Datenbank, dient das Verzeichnis der Information von Fachkreisen. Ärzte und Apotheker können hier Informationen zu in Deutschland erhältlichen Arzneimitteln, sowie zu ausgewählten Medizinprodukten abrufen. Die ROTE LISTE bietet aber auch Informationen für Patienten. MeinAllergiePortal sprach mit Dr. Martin Kober, Redaktionsleiter bei der Rote Liste Service GmbH in Frankfurt darüber, wie die ROTE LISTE den Patienten helfen kann.

 

Herr Dr. Kober, wie viele Einträge hat die ROTE LISTE aktuell?

Aktuell umfasst die Rote Liste rund 28.000 Medikamente in 5.000 Präparateeinträgen mit 6.500 Darreichungsformen.

Die Einträge in die ROTE LISTE erfolgen durch die pharmazeutischen Unternehmen auf freiwilliger Basis.

 

Was motiviert die Unternehmen, ihre Produkte dort einzutragen, sowohl in Bezug auf die Fachkreise als auch auf die Patienten?

Die Unternehmen lassen ihre Produkte in der Roten Liste eintragen, um Ärzten und Apothekern fundierte und schnell zugängliche Informationen zu ihren Präparaten zur Verfügung zu stellen.

Die Rote Liste ist ein „Klassiker“ in der Pharmawelt, die Nutzer finden darin umfassende, übersichtlich strukturierte und kompetent aufbereitete Informationen.

Warum nutzen Ärzte und Apotheker die ROTE LISTE? Ärzte und Apotheker nutzen die Rote Liste, um sich schnell  einen Überblick über ein Präparat oder mehrere Produkte zu verschaffen. Die Rote Liste ist an Indikationen orientiert und gibt umfassende Informationen zu Gegenanzeigen, Anwendungsbeschränkungen, Neben- und Wechselwirkungen.

Häufig suchend die Nutzer z.B. Informationen zur Anwendung von Arzneimitteln in Schwangerschaft und Stillzeit. Auch Informationen zu Wechselwirkungen werden oft abgefragt. Dies ist dann besonders wichtig, wenn beispielsweise ältere Patienten mit verschiedenen Erkrankungen gleichzeitig mehrere Medikamente einnehmen müssen.

Die ROTE LISTE bietet auch einen Fachinfo-Service, was ist der Unterschied zur eigentlichen ROTE LISTE?

Unter www.fachinfo.de  stehen die Fachinformationen zu in Deutschland zugelassenen Arzneimitteln für Fachkreise zur Verfügung. Die Nutzer können die Fachinformationen über den Namen des Produkts oder des Wirkstoffs kostenlos abrufen. Sie finden dort tagesaktuelle Informationen, da die Unternehmen verpflichtet sind, die im Fachinfo-Service verfügbaren Informationen laufend an den aktuellen Stand anzupassen.

Welche Informationen finden Patienten im ROTE LISTE-Patienteninfo-Service? Im Arzneimittelgesetz wurde festgelegt, dass pharmazeutische Unternehmen die Packungsbeilagen von Arzneimitteln auf Ersuchen von Patientenorganisationen auch in Formaten zugänglich machen müssen, die für blinde und sehbehinderte Personen geeignet sind. Deshalb hat die Rote Liste Service GmbH gemeinsam mit dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) die Website www.patienteninfo-service.de entwickelt.

Dort stehen die Informationen nun zum Lesen und zum Hören bereit: Zum Lesen im Normaldruck und zusätzlich im Großdruck für Sehbehinderte und zum Hören als Website, die elektronisch vorgelesen werden kann bzw. als navigierbares Hörbuch im DAISY-Format.

Das Angebot findet regen Anklang. Immer mehr User besuchen in den letzten Jahren die Internetseite und nutzen den Vorlese-Service oder laden sich eine Daisy-Datei herunter. Obwohl der Service in erster Linie für blinde oder sehbehinderte Menschen eingerichtet wurde, steht er natürlich auch allen anderen Interessierten zur Verfügung.

Gibt es etwas, was man bei der Nutzung von ROTE LISTE beachten sollte?

Die meisten Nutzer der Roten Liste greifen regelmäßig auf die dort verfügbaren Informationen zu, in Print oder Online, und sind sehr erfahren im Umgang mit der Roten Liste. Für neue Nutzer haben wir in die aktuelle Ausgabe einen kleinen „Wegweiser“ integriert, der  verdeutlicht, wie sie am schnellsten und einfachsten zu den für sie relevanten Informationen gelangen.

Gibt es Pläne für weitere Angebote?

Wir entwickeln unsere Angebote in der Arzneimittelinformation kontinuierlich weiter, insbesondere im Online-Bereich. Sehr wertvoll ist für uns dabei natürlich das Feedback der Nutzer, das wir  in die Weiterentwicklung einfließen lassen.

 

Herr Dr. Kober, herzlichen Dank für dieses Interview!

08. Mai 2022

Autor: S. Jossé/M. Kober, www.mein-allergie-portal.com

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