Um Stevia ranken sich viele Diskussionen. Derzeit erfreut sich eine bestimmte Pflanze der Steviagattung, bzw. ihre stark verarbeiteten Bestandteile einer zwiespältigen Beliebtheit. Nach jahrelangem Hin- und Her erfolgte für eine bestimmte Verarbeitungsform der Stevia rebaudiana bertoni 2011 eine Verzehrszulassung als Süßstoff. Diese Zulassung ist für die Verarbeitung in bestimmten Produkten (z.B. nicht für Backwaren) und nur mit einer Begrenzung der Verzehrsmenge auf 4mg Stevioläquivalente/kg Körpergewicht bzw. 11mg Steviolgykoside/ kg Körpergewicht erfolgt.